Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Indi.An GmbH, Stand 11/2021

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen der Indi.An GmbH sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung der Indi.An GmbH zustande. Die Angebote der Indi.An GmbH sind freibleibend.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Die aktuellen Preise der Indi.An GmbH ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und beziehen sich nur auf das dort spezifizierte Softwareprodukt. Sonstige Leistungen, die in der Preisliste nicht spezifiziert sind, sind gesondert zu vergüten.

2. Nach Erhalt der Lieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Tagen, den Kaufpreis zu zahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Indi.An GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu fordern, sofern der Kunde ein Verbraucher ist. Ist der Kunde hingegen ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu entrichten. Weitergehende Rechte und Ansprüche der Indi.An GmbH bleiben unberührt.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft, so ist die Indi.An GmbH berechtigt, den ihr hieraus entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, geltend zu machen.

§ 4 Lieferung und Leistung

1. Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich mit der Indi.An GmbH vereinbart sind.

2. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. -verpflichtungen ist abhängig von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden. Die Lieferzeit bzw. -verpflichtungen sind in dem Umfang anzupassen, in dem der Kunde der rechtzeitigen und/oder ordnungsgemäßen Erfüllung der ihn treffenden Verpflichtungen und/oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

3. Ist es der Indi.An GmbH in Folge Ereignissen höherer Gewalt, die sie nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht möglich, den jeweiligen Vertrag, dessen Grundlage diese Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen sind, nicht oder nicht rechtzeitig zu erfüllen, können die Parteien von jenem Vertrag unter Ausschluss weitergehende Ansprüche und Rechte zurücktreten.

4. Die Indi.An GmbH behält sich vor, jederzeit den Betrieb der Website vollständig oder teilweise einzustellen.

§ 5 Gefahrenübergang

1. Mit der Übergabe der Ware (des Liefergegenstandes) zum Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung dieser Ware auf den Kunden über.

2. In den Fällen, in denen eine Abnahme für die von der Indi.An GmbH zu erbringenden Leistungen vereinbart oder nach dem Inhalt des Vertrages vorausgesetzt ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von der Indi.An GmbH zu erbringenden Leistungen mit der Abnahme auf den Kunden über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/der Vergütung im Eigentum der Indi.An GmbH. Eine Verpfändung und/oder Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschwege ist ausgeschlossen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde mit Abschluss des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, die aus der Weiterveräußerung resultierenden Ansprüche und Rechte (einschließlich etwaiger Sicherungsrechte) an die Indi.An GmbH ab. Die Indi.An GmbH nimmt diese Abtretung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, an. Mit der Abtretung ist keine Stundung der der Indi.An GmbH gegenüber dem Kunden zustehenden Zahlungsansprüche verbunden.

§ 7 Mängel

1. Dem Kunden ist bekannt, dass die von der Indi.An GmbH erstellte Software in der Regel einem fortlaufenden Anpassungsprozess unterworfen ist und die Software zwangsläufig nicht frei von sämtlichen Funktionsstörungen und -fehlern ist. So ist insbesondere die Nutzbarkeit der Software nicht nur von der Inbetriebnahme durch den Kunden, den Betrieb und die Hardware-Umgebung, sondern auch von technischen Anpassungen an von dem Kunden vorzunehmende nutzungsspezifische Anforderung abhängig. Demgemäß haftet die Indi.An GmbH – vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 Abs. 1 – nicht für eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardware-Mängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung durch den Kunden oder Ähnlichem resultiert.

2. Sofern die Indi.An GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung angemessen herabsetzen, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

3. Die Mängelhaftung der Indi.An GmbH entfällt vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 Abs. 1, sofern und soweit die Software durch den Kunden unsachgemäß behandelt wird oder in einer defekten oder nicht kompatiblen Hard- oder Softwareumgebung genutzt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde unberechtigt Änderungen an der von der Indi.An GmbH gelieferten Software vornimmt.

4. Die Indi.An GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.

6. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehendem § 8.

7. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil unserer Kunden verbunden.

§ 8 Haftung

1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammenfassend „Schadensersatzansprüche“) des Kunden gegen die Indi.An GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch die Indi.An GmbH, Gesundheits- und Körperschäden des Kunden infolge einer von der Indi.An GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die Indi.An GmbH. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Indi.An GmbH ist der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Indi.An GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern und soweit die Indi.An GmbH nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft haftet. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht typischerweise zu rechnen ist.

3. Kommt die Indi.An GmbH mit der Leistung in Verzug, so ist der Verzögerungsschaden des Kunden – sofern und soweit keiner der in vorstehendem Absatz 1 genannten Haftungsfälle vorliegt – auf die (voraussichtliche) Gesamtvergütung des jeweiligen Vertrages begrenzt.

4. Einer Pflichtverletzung durch die Indi.An GmbH steht eine solche ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

5. § 7 Abs. 7 gilt entsprechend.

§ 9 Software

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Anwender ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.

2. Eine Weitergabe von Software, Informationen und Dokumentationen an Dritte, gleich in welcher Form, ist ausgeschlossen. Zur Änderung oder Entnahme einzelner Bestandteile der Software oder deren Dokumentationen ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 10 Datenschutz

1. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Indi.An GmbH bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt, werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung der Zahlungen gibt die Indi.An GmbH die Zahlungsdaten des Kunden ausschließlich an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

2. Die Indi.An GmbH versichert, personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu oder der Kunde hat zuvor ausdrücklich eingewilligt. Sollte die Indi.An GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§ 11 Urheberrecht

Das Softwareprodukt der Indi.An GmbH ist urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden der Indi.An GmbH wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Softwareprodukt für jeweils einen Anwendungsfall eingeräumt.

§ 12 Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung von Verbrauchern beträgt 2 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung von Unternehmern beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang.

3. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen gelten bei Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und sonstige Bestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

2. Als Gerichtsstand wird, soweit der Kunde Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Indi.An GmbH, Bremen (stadtbremische Gerichte), vereinbart.

3. Erfüllungsort aller wechselseitigen Verpflichtungen ist Bremen.

4. Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam ist oder werden sollte, werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte im vollen Umfang oder – soweit dieses rechtlich wirksam nicht möglich ist – weitestgehend rechtlich wirksam regelt.